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VERSICHERUNGSVERMITTLER VERSTEHEN

Wer berät Sie eigentlich?

Bankberater, Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler: Die Unterschiede sind für Ihre Entscheidung wichtig.

Unterlagen für die persönliche Versicherungsberatung
Dipl. Oec. H. VasileIhr persönlicher Ansprechpartner
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Überblick

Versicherungsunternehmen bieten ihren Kunden Schutz in bestimmten Situationen, wenn sie eine Prämie zahlen. Die Person oder Firma, die diesen Schutz erwirbt, wird als Versicherungsnehmer bezeichnet. In Deutschland gibt es etwa 630 zugelassene Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds, die Geschäfte tätigen können (Stand 2026). Zu den bekanntesten Versicherungsbereichen gehören Lebensversicherungen, Krankenversicherungen und Sachversicherungen, die auch als Kompositversicherungen bezeichnet werden.

Vermittlung

Versicherungsvermittler spielen eine zentrale Rolle bei der Vermittlung von Versicherungsverträgen zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmern. In Deutschland gibt es etwa 100.000 gebundene Versicherungsvertreter und etwa 40.000 ungebundene Versicherungsmakler.

Es bestehen deutliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Arten von Versicherungsvermittlern. Obwohl Verbraucher in Deutschland im Allgemeinen keine Unterscheidung zwischen den Vermittlertypen machen und somit keinen Unterschied zwischen einem gebundenen Versicherungsvertreter und einem ungebundenen Versicherungsmakler erkennen, ist gerade diese Unterscheidung von großer Bedeutung. Sie betrifft nicht nur die Objektivität der Beratung und Vermittlung, sondern auch die Zuweisung von Rechten und Pflichten für den Endverbraucher.

Im Folgenden werden die häufigsten Vermittlerarten skizziert.

Gebundene Vermittler – Bankberater

Banken kooperieren in der Regel mit zwei bis drei Versicherungsgesellschaften und bevorzugen dabei oft Produkte aus dem eigenen Haus, wie etwa Sparkassen Versicherungen bei der Sparkasse oder DWS bei der Deutschen Bank.

Die angebotenen Versicherungsprodukte richten sich nach den Kooperationen und der Vermittlerstellung der Bank. Fragen Sie nach der Auswahlgrundlage und der Qualifikation des Ansprechpartners.

Gebundene Vermittler – Versicherungsvertreter

Gebundene Vermittler stellen die am häufigsten anzutreffende Gruppe von Versicherungsvermittlern dar. Als solche arbeiten sie exklusiv für ein Versicherungsunternehmen und vertreten die Interessen dieses Unternehmens.

Sie können nur die Produkte anbieten, die von ihrer Gesellschaft bereitgestellt werden, und handeln somit im Interesse ihres Arbeitgebers, nicht im Sinne der Kunden. Gebundene Vermittler verfügen über Formulare, Prospekte und Geschäftspapiere ihrer Versicherungsgesellschaft und kümmern sich im Auftrag ihres Unternehmens um Schadensregulierungen.

Ein Versicherungsvertreter kann seinen Kunden daher nur Versicherungsprodukte einer einzigen Gesellschaft anbieten, wie beispielsweise von der Allianz, Württembergischen oder Nürnberger.

Im Vergleich zu Bankberatern zeichnet sich ein Versicherungsvertreter jedoch oft durch eine fachspezifische Ausbildung aus und hat daher ein fundiertes Wissen über die Produkte seines Unternehmens.

Die Produktauswahl eines Versicherungsvertreters richtet sich nach den Versicherungsunternehmen, für die er tätig ist. Ein Vergleich darüber hinaus sollte ausdrücklich geklärt werden.

Versicherungsvertreter sind in der Regel selbstständige Handelsvertreter gemäß §84 HGB. Die Vertragsbeziehung zwischen ihnen und ihrer Versicherungsgesellschaft ist durch einen Agenturvertrag geregelt.

Die Versicherungsgesellschaft hat Weisungsbefugnis gegenüber dem Vertreter und übernimmt auch die Haftung für ihn, was ein wichtiger Aspekt für den Endverbraucher ist.

Gebundene Vermittler – Finanzvertriebe

Mitarbeiter von Finanzdienstleistungsunternehmen wie AWD, MLP, DVAG, Telis, OVB oder Impuls haben in der Regel ein breiteres Angebot an Versicherungsgesellschaften als Bankberater oder Versicherungsvertreter (mit Ausnahme der DVAG, die ausschließlich Versicherungen des Generali-Konzerns vertreibt).

Mitarbeiter von Finanzvertrieben können als Handelsvertreter tätig sein. Das verfügbare Produktangebot und die organisatorische Einbindung hängen vom jeweiligen Vertrieb und der Vermittlerstellung ab.

Aus Kostengründen und aufgrund ihrer Ausrichtung auf große Versicherungsgesellschaften wird in den meisten Fällen für dieselben Gesellschaften vermittelt und das volle Portfolio nur selten ausgeschöpft.

Eine abgeschlossene und fundierte Ausbildung ist bei den meisten Vertrieben keine Voraussetzung, um Beratungen durchzuführen. Zusätzlich arbeiten viele Strukturmitarbeiter nur nebenberuflich.

Als Endverbraucher können Sie daher nur bei langjährig (und hauptberuflich) tätigen Mitarbeitern sicher sein, dass sie über eine abgeschlossene Ausbildung verfügen.

Darüber hinaus ist aufgrund der hohen Fluktuation von Beratern in Strukturvertrieben eine kontinuierliche und langfristige Betreuung nur selten gewährleistet.

Versicherungsmakler

Versicherungsmakler vermitteln Versicherungen auf Grundlage eines Auftrags ihrer Kunden. Die Beratung und Produktauswahl richten sich nach dem vereinbarten Auftrag und den gesetzlichen Pflichten.

Versicherungsmakler haben Beratungs- und Dokumentationspflichten. Bei Pflichtverletzungen können Haftungsansprüche entstehen.

Versicherungsmakler können Angebote verschiedener Versicherungsunternehmen berücksichtigen. Die Grundlage und Grenzen der Auswahl werden im Rahmen der Beratung erläutert.

Dadurch können sie individuelle Versicherungslösungen finden, die optimal auf die Bedürfnisse und finanziellen Möglichkeiten ihrer Kunden zugeschnitten sind.

Die Ausbildung und Qualifikation eines Versicherungsmaklers gewährleisten fundiertes Fachwissen und eine professionelle Beratung. Durch regelmäßige Fortbildungen halten sie sich über aktuelle Entwicklungen und neue Produkte auf dem Versicherungsmarkt auf dem Laufenden. Ihr Ziel ist es, ihren Kunden bestmöglichen Schutz und eine langfristige, vertrauensvolle Betreuung zu bieten.

Beratung durch Versicherungsmakler

Ein Versicherungsmakler kann Sie bei der Auswahl und Betreuung Ihres Versicherungsschutzes unterstützen. Wichtig sind verständliche Informationen zur Auswahlgrundlage, zu Leistungen und Kosten sowie zur Vergütung.

Bei der Produktauswahl werden Ihre Bedürfnisse, finanziellen Möglichkeiten und Risiken berücksichtigt. Angebote unterscheiden sich unter anderem in Leistungen, Ausschlüssen, Beiträgen und Vertragsbedingungen.

Darüber hinaus haben Versicherungsmakler ein fundiertes Fachwissen und sind stets auf dem aktuellen Stand der Versicherungsbranche. Sie nehmen sich Zeit, um ihre Kunden umfassend zu beraten und alle Fragen zu klären. Ihr Ziel ist es, langfristige und vertrauensvolle Kundenbeziehungen aufzubauen und einen zuverlässigen Ansprechpartner in allen Versicherungsangelegenheiten zu bieten.

Lassen Sie sich die Auswahlgrundlage und die vorgeschlagenen Lösungen erläutern. Welche Vergütung anfällt und wer sie bezahlt, sollte vor einer Entscheidung geklärt werden.

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Erlaubnispflicht – Sicherheit für den Endverbraucher

Seit dem 22. Mai 2007 besteht grundsätzlich die Anforderung, dass selbstständige Versicherungsvermittler gemäß §34d Abs. 1 GewO eine Erlaubnis benötigen. Diese Regelung soll sicherstellen, dass nur Personen in diesem sensiblen Bereich tätig sind, die über geordnete Vermögensverhältnisse, Zuverlässigkeit und einen einwandfreien Leumund verfügen (vgl. http://dejure.org/gesetze/GewO/34d.html).

Gebundene Versicherungsvertreter, wie Ausschließlichkeitsvermittler und Mitarbeiter von Strukturvertrieben, sind von der Erlaubnispflicht jedoch befreit. Sie werden automatisch von ihrem Arbeitgeber registriert, der auch die Haftung für ihre Tätigkeit übernimmt. Diese Befreiung führt dazu, dass der Großteil der Versicherungsvermittler keiner Prüfung unterzogen wird.

Welche Erlaubnis-, Registrierungs- und Informationspflichten gelten, richtet sich nach der jeweiligen Vermittlerstellung. Die Registrierung können Sie im Versicherungsvermittlerregister prüfen.

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Unser Rat

Prüfen Sie bei der Auswahl eines Vermittlers dessen Registrierung, die Grundlage der Produktauswahl und die Art der Vergütung. Fragen Sie nach, wenn Ihnen Leistungen oder Vertragsbedingungen unklar sind.

 

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